Altersreform: Plan B der FDP wird zum Plan A des Bundesrats

Die FDP fordert einen strafferen Zeitplan

Vor fast genau drei Monaten, am 24. September 2017, haben die Schweizerinnen und Schweizer die Altersreform abgelehnt. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer neuen Reform ist unbestritten. Heute hat der zuständige Bundesrat Alain Berset endlich über das weitere Vorgehen informiert. Die inhaltliche Stossrichtung der Reform nimmt die wichtigsten Anliegen aus dem Plan B der FDP.Die Liberalen auf. Doch der skizzierte Fahrplan mit Inkrafttreten per 2021 ist zu zögerlich. 

Nach dem Schiffbruch der Altersreform kündigte Bundesrat Berset an, er werde noch vor Ende des Jahres über das weitere Vorgehen entscheiden. Diese Kommunikation ist heute erfolgt. Die skizzierte Stossrichtung der Reform zeigt erfreulicherweise ein Vorgehen in zwei separaten Vorlagen für die AHV und für das BVG auf. Doch der skizzierte Fahrplan ist zu zögerlich, denn die notwendigen Massnahmen liegen seit Langem auf dem Tisch. Die Altersvorsorge ist die wichtigste Sorge der Schweizerinnen und Schweizer. Darum fordert die FDP ein schnelleres Vorgehen, um ein Inkrafttreten der Reform per 1. Januar 2020 zu ermöglichen. Dafür nimmt sie einen höheren Sitzungsrhythmus der zuständigen Kommissionen in Kauf. 

Plan B der FDP wird zum Plan A

Die FDP wird sich mit ihren Anliegen aus dem Plan B in die Debatte einbringen. Erste Priorität geniesst die AHV, deren finanzielle Lage sich rapide verschlechtert. Neben der Angleichung des Rentenalters von Frauen und Männern auf 65 fordert die FDP mehr Mittel aus der Mehrwertsteuer. Möglich wäre zudem eine zeitlich befristete Ausgleichsmassnahme für tiefere Einkommensklassen innerhalb der ersten Säule. Ziel ist eine Volksabstimmung noch in dieser Legislatur. Eine Verzögerung bei der BVG kommt für die FDP nicht infrage. Die Sozialpartner müssen jetzt beauftragt werden, die Arbeiten zur Eindämmung der systemwidrigen Umverteilung von Jung zu Alt im BVG aufzunehmen. 

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