Ja mit Vorbehalt zum AIA mit neuen Partnerstaaten

FDP begrüsst strengeren Prüfmechanismus vor Austausch der Daten

Der Nationalrat hat heute den Abschluss des automatischen Informationsaustauschs (AIA) mit 41 neuen Partnerstaaten beraten. Die FDP hat diese Abkommen mehrheitlich unterstützt. Der internationale Mindeststandard muss umgesetzt werden, damit dem Schweizer Wirtschafts- und Finanzplatz keine Nachteile drohen. Das Ja zu diesen AIA gilt jedoch nur unter Vorbehalt: Vor dem Austausch der gesammelten Daten muss der Bundesrat nachweisen, dass der betreffende Partnerstaat die geforderten Garantien vorweist betreffend Schutz und Sicherheit der auszutauschenden Daten. Die FDP begrüsst, dass der Prüfmechanismus in diesem Sinne verschärft wurde und der Bundesrat den zuständigen parlamentarischen Kommissionen einen Bericht darüber vorzulegen und deren Überlegungen miteinzubeziehen hat. 

Der automatische Informationsaustausch (AIA) wird international zum Standard. Dieser Entwicklung kann sich die Schweiz nicht entziehen, weil ansonsten die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz stark geschwächt würde. Nun schlägt der Bundesrat die Ausweitung des AIA mit 41 neuen Partnerstaaten vor. Die FDP unterstützt diese Abkommen unter dem beschlossenen Vorbehalt. 

Strengerer und klarerer Prüfmechanismus
Die FDP begrüsst, dass ein klarer Prüfmechanismus für den Datenaustausch vorliegt. Dank dieser Kriterien muss der Bundesrat vor dem Austausch der gesammelten Daten mit einer „Checkliste“ streng prüfen, ob im Partnerstaat die geforderten rechtlichen Grundlagen gegeben und die rechtsstaatlichen Verhältnisse ausreichend sind. Der individuelle Rechtsschutz ist ebenfalls gesichert: Personen, die aufgrund von Datenlieferungen in einen AIA-Partnerstaat ernsthafte persönliche Nachteile befürchten, können auf dem Rechtsweg verlangen, dass ihre Daten nicht übermittelt werden.  

Kein Swiss Finish, sondern Wettbewerbsfähigkeit erhalten
Wichtig ist für die FDP, dass strikt der international verbindliche Standard umgesetzt wird, damit Unternehmen mit Sitz in der Schweiz nicht unter Druck kommen und die Schweiz wettbewerbsfähig bleibt. Es müssen gleich lange Spiesse für alle Finanzplätze gelten. Durch das Vorgehen der Schweiz können nun vor dem ersten Datenaustausch noch einmal aktuell die Voraussetzungen geprüft werden. Zudem liegen dann auch erste Erfahrungen aus dem Datenaustausch unter den sog. "Early Adopter Staaten" vor. Damit wird verhindert, dass die Schweiz den AIA vorauseilend oder überschiessend umsetzt. 

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