Nein zur «Konzern-Initiative»

Eigengoal für Menschenrechte und Umwelt

FDP.Die Liberalen begrüsst die Ablehnung der «Konzern-Initiative» durch den Bundesrat. Die FDP unterstützt die Einhaltung und die Umsetzung der Menschenrechts- und Umweltstandards. Die von der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen in Bezug auf die Sorgfaltspflicht lehnt sie dennoch klar ab. Denn anders als der Titel der Initiative suggeriert, sind nicht nur multinationale Konzerne betroffen, sondern auch KMUs aller wirtschaftlichen Sektoren. Hinzu kommt, dass die Initiative einen erhöhten bürokratischen Aufwand verursachen würde. Schliesslich legt sie der Schweizer Wirtschaftsstandort durch diesen Alleingang unnötig Steine in den Weg. Die Initiative verfehlt ihr Ziel. Sie setzt auf die falschen Instrumente um ihre Forderungen umzusetzen.

Die Konzern-Initiative verlangt, dass Unternehmen mit satzungsmässigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz verpflichtet werden, die Einhaltung der Menschenrechte und der anerkannten Umweltstandards in der Schweiz und im Ausland einzuhalten («umfassende Sorgfaltspflicht»). Mit anderen Worten müssten Unternehmen mit Sitz in der Schweiz für Vergehen ihrer Tochterfirmen im Ausland geradestehen. Die FDP unterstützt die Einhaltung und Umsetzung der Menschenrechte. Eine solche Umsetzung muss jedoch im Einklang mit den internationalen Prinzipien und in multilateraler Zusammenarbeit geschehen.

Zwang und Verantwortung         

Solch strikte Regeln sind auf der ganzen Welt einzigartig. Mit ihnen erhielte das Schweizer Recht Vorrang über das ausländische, was zu schwerwiegenden Verletzungen der Souveränität anderer Ländern und damit zu einer Situation von rechtlicher und politischer Unsicherheit führt. Wirtschaftliche Unsicherheit wäre die Folge. Die Schweizer Wettbewerbsfähigkeit würde geschwächt. Gleichzeitig ist es für die Unternehmen ein Einfaches, diese Regeln zu umgehen, indem sie ihren Sitz ins Ausland verlegen.

Die Initianten reduzieren die Folgen der Haftung der Initiative. Ohne einen Beweis für die Schuld zu verlangen, wollen sie die automatische Haftung einführen. Das führt dazu, dass sie mit der allgemeinen Sorgfaltspflicht und ihren strikten Regeln nicht nur Konzerne, sondern auch die KMUs belastet werden.

Mehr Zusammenarbeit, weniger Verfahren

Die Unternehmen und ihre Führungsgremien müssen schon den nationalen Gesetzen sowie ihren internationalen Verpflichtungen einhalten, bewusst sein und gerecht werden. Die soziale Verantwortung der Unternehmen («Corporate Social Responsability) greift aber nur, wenn Staaten, Unternehmen und ONGs an einem Strick ziehen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Respektiert heute ein Unternehmen Menschenrechts- und/oder Umweltstandards nicht, können sich die Betroffenen über «nationale Kontaktstellen» an einen Vermittler wenden. Somit stellen die unterschiedlichen Tätigkeiten von Schweizer Grossunternehmen kein Problem dar – sie sind Teil der Lösung.

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