Unternehmensverantwortungsinitiative sowie Gegenvorschlag wären ein unnötiger und schädlicher Alleingang

Der FDP ist wichtig, dass die Schweizer Unternehmen verantwortungsvoll handeln. Dieses Ziel verfolgt auch die Unternehmensverantwortungsinitiative (UVI). Doch bei einer Volksinitiative sind nicht die Ziele entscheidend, sondern die konkreten Instrumente, die sie in der Verfassung verankern will. Bei der UVI sind die Instrumente nicht nur unnötig, sondern sogar kontraproduktiv und bergen ein hohes Schadenspotential. Auch ein Gegenvorschlag ist unnötig, denn generell handeln Schweizer Unternehmen schon heute verantwortungsbewusst und nachhaltig. Zudem ist der Bundesrat bereits national und international gemäss klarem Fahrplan unterwegs. Die FDP-Liberale Fraktion hat der UVI und dem indirekten Gegenvorschlag folglich deshalb eine klare Absage erteilt.

 


Die UVI verlangt sehr weitreichende Haftungsvorschriften. Zum einen soll sich die Sorgfaltsprüfungspflicht auch auf sämtliche Zulieferer erstrecken. Zum anderen sind die geforderten Haftungsregeln strenger als in allen anderen Ländern. Eine solche Regulierung wäre international nicht koordiniert und würde vor allem unsere zahlreichen KMU schwächen. Diese haben im Unterschied zu Konzernen auch nicht die Möglichkeit, ihren Hauptsitz ohne Weiteres ins Ausland zu verlegen. Mit der geforderten Umkehr der Beweislast würde zudem eine Vermutung der Schuld von Schweizer Unternehmen in unsere Verfassung aufgenommen. Dies widerspricht den schweizerischen haftungs- und prozessrechtlichen Grundsätzen klar, gemäss denen der Kläger die Beweise zu liefern hat und nicht der Beklagte. Aus all diesen Gründen sprach sich die FDP-Liberale Fraktion heute klar gegen die Initiative aus. Auch der indirekte Gegenvorschlag ist unnötig und wurde klar abgelehnt. Die Schweizer Unternehmen und der Bundesrat sind bereits heute aktiv.

Ein international koordiniertes Vorgehen ist effektiver als ein Alleingang

Der Umwelt- und Menschenrechtsschutz sind globale Probleme. Sie bedürfen eines international koordinierten Vorgehens und nicht privatrechtlicher Haftungsregeln eines Einzelstaates. So fördert der Bundesrat etwa die Ausarbeitung von internationalen Standards zur verantwortungsvollen Unternehmensführung und setzt diese in der Schweiz konsequent um. Die zentralen Anliegen der Initianten werden von drei Aktionsplänen abgedeckt: erstens von demjenigen zur Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der UNO, zweitens vom Aktionsplan zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen, drittens vom Bericht „Grüne Wirtschaft. Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz“. Der Bundesrat überprüft die Umsetzung der erwähnten Aktionspläne regelmässig und wird diese Instrumente bei Bedarf anpassen. Und die Schweizer Unternehmen handeln bereits heute generell verantwortungsbewusst und nachhaltig und unternehmen grosse Anstrengungen im Rahmen von Corporate Social Responsibility.

 

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